Abstimmung vom 14. Juni | Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren der lateinischen Schweiz
Nein zur Erbschaftssteuer
Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren der lateinischen Schweiz empfiehlt die Ablehnung der Volksinitiative «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)». Die Erbschaftsbesteuerung sei Sache der Kantone und müsse es auch bleiben.
Die Erbschaftsbesteuerung existiert in 25 der 26 Schweizer Kantone. Im Allgemeinen kommen die direkten Nachkommen in den Genuss von Steuererleichterungen oder gar einer Steuerbefreiung, aber die Steuer als solche wurde nicht abgeschafft.
Der Bund erhebt keine Erbschafts- und Schenkungssteuer. Er erhebt auch keine Vermögenssteuer. Diese Steuern werden ausschliesslich von den Kantonen (und den Gemeinden) erhoben und generieren unverzichtbare Einnahmen.
Die Initiative stelle die Steuerhoheit der Kantone infrage. Die Zentralisierung der Erbschafts- und Schenkungssteuer schwäche das Steuersubstrat der Kantone und verstärke die Erosion des Föderalismus. Sie ziele bewusst auf die Aufhebung einer kantonalen Kompetenz ab. Die kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren der lateinischen Schweiz sprechen sich gegen eine Initiative aus, welche den Kantonen ihnen zustehende Einnahmen vorenthalten würde, um sie für die Finanzierung einer Aufgabe (AHV) in der Zuständigkeit des Bundes zu verwenden.
Einnahmenrückgang für Kantone und Gemeinden
Gegenwärtig bringt die Erbschaftssteuer den Kantonen und den Gemeinden über eine Milliarde Franken pro Jahr ein. Die Initianten behaupten, die Kantonseinnahmen dank der Rückvergütung eines Drittels des Ertrags der neuen nationalen Steuer an die Kantone auf dem aktuellen Niveau beibehalten zu wollen. Dies sei allerdings ein Trugschluss.
Überdies werde der Verwaltungsaufwand in sämtlichen Kantonen zunehmen. Es müsste eine systematische steuerliche Prüfung der Erbschaften eingeführt werden. Zudem könnte die Einführung einer neuen nationalen Erbschaftssteuer auf vermögende Steuerpflichtige abschreckend wirken und zu Einbussen auf Ebene der Vermögenssteuer führen, was für die Kantone mit zusätzlichen umfangreichen Verlusten verbunden wäre.
Keine nachhaltige Lösung zur Finanzierung der AHV
Die neue nationale Erbschaftssteuer mit einem jährlichen Nettoertrag von bestenfalls zwei Milliarden Franken würde keine nachhaltige Lösung zur Finanzierung der AHV darstellen, deren Bedarf bis in 20 Jahren auf rund 70 Milliarden Franken pro Jahr ansteigen wird, so die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren der lateinischen Schweiz.
Nur eine kohärente Reform, wie jene, die vom Bundesrat initiiert wurde, könne die langfristige Finanzierung der Altersvorsorge gewährleisten.
pd/map
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Kommentare
Klaus Berner - ↑0↓0
Es ist kaum zu glauben das man etwas das endlich mal für eine Umverteilung von oben nach unten sorgt nicht unterstützt. Da sieht man wieviel Einfluss ein paar wenige auf die Meinung der meisten hat. Der normale Bürger wird von der Erbschaftssteuer entlastet und die sehr Vermögenden sollen etwas von ihrem geschenkten Reichtum abgeben. Wie kann man als Normalverdiener dagegen sein?
Aber mit Argumenten wie alle Reichen wandern ins Ausland ab (wo es die Erbschaftssteuer schon lange gibt, bis zu 40%) und die KMU würden Konkurs gehen wo man gemäss initiativtext weiss das der Freibetrag 50 Mio beträgt und das darüber mit lediglich 5% besteuert würde, macht man allen Unwissenden Angst. Falls die Erbschaftssteuer nicht kommt wird das dann fehlende Geld bei den unteren Einkommen eingetrieben werden über neue steuern und abgaben und das ist so sicher wie das Amen in der Messe, also für Entlastung der Reichen stimmen oder an den eigenen Geldbeutel denken?
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