Kantonale Abstimmung vom 14. Juni | Dekret zur Finanzierung der 3. Rhonekorrektion
Parlament und Regierung empfehlen Annahme
Parlament und Regierung empfehlen das Dekret zur Finanzierung der 3. Rhonekorrektion zur Annahme. Dessen Ablehnung würde nämlich die Finanzierung sämtlicher Schutzmassnahmen in der Rhoneebene blockieren, auch die von den Gemeinden bereits erwarteten dringlichen Massnahmen.
Zur Sicherstellung der staatlichen Beteiligung an der Finanzierung der 3. Rhonekorrektion beschloss der Grosse Rat per Dekret eine Aufstockung des ordentlichen Budgets um 60 Millionen Franken aus dem Fonds für Infrastrukturgrossprojekte des 21. Jahrhunderts. Nachdem gegen das Dekret ein Referendum zustande gekommen ist, wird das Volk am 14. Juni darüber abzustimmen haben.
Abgestimmt wird allein über die Einrichtung dieses Fonds von 60 Millionen Franken, nicht aber über das Ausbauprojekt für den Fluss. Dieses wird Abschnitt für Abschnitt in Zusammenarbeit mit den Gemeinden entwickelt und öffentlich aufgelegt werden.
Die Alternativvarianten: geprüft, begutachtet und verworfen
Sämtliche Alternativen wurden nach eingehender Prüfung verworfen. Sie wurden bereits zweimal unabhängig begutachtet und beide Male für undurchführbar befunden, weil sie weder die Sicherheit gewährleisten noch mit geltendem Recht zu vereinbaren sind. Gegen diesen Befund wurde kein einziger technischer oder juristischer Einwand erhoben.
Das Parlament und die Regierung empfehlen, das Dekret zur Schaffung eines Finanzierungsfonds für das Projekt der 3. Rhonekorrektion anzunehmen. Eine Ablehnung würde die Finanzierung sämtlicher Schutzmassnahmen, auch der von den Gemeinden erwarteten dringlichen Massnahmen, blockieren und könnte für die etwa 1110 Hektaren Bauland in den Zonen mit erhöhter Hochwassergefahr ein Bauverbot bedeuten. Zudem würde dadurch auch die finanzielle Unterstützung des Bundes zurückgehen.
pd/map
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